Typische Bereiche
mit Regelungsbedarf
- Das Erbrecht regelt, wer Vermögen nach dem Tod einer Person erhält und welche Rechte und Pflichten Erben haben
- Ein Testament ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den eigenen Nachlass individuell zu gestalten
- Pflichtteilsansprüche können auch dann bestehen, wenn Angehörige im Testament nicht berücksichtigt wurden
- Eine frühzeitige Nachlassplanung kann helfen, spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden
- Im Erbfall sollten wichtige rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen nicht vorschnell getroffen werden

LEISTUNGEN IM ERBRECHT
Wobei wir Sie im Erbrecht unterstützen

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments.
Unterstützung nach einem Erbfall
Nach einem Todesfall müssen häufig innerhalb kurzer Zeit wichtige Fragen geklärt werden:
Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
Wer ist Erbe geworden?
Gehören Schulden zum Nachlass?
Sollte die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden?
Welche Auskünfte können Pflichtteilsberechtigte verlangen?
Wie kann eine Erbengemeinschaft handlungsfähig bleiben?
Wer darf über Konten, Immobilien und persönliche Gegenstände verfügen?
Gerade zu Beginn sollte sorgfältig geprüft werden, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einzelne Entscheidungen haben. Die Ausschlagung einer Erbschaft ist beispielsweise grundsätzlich nur innerhalb einer gesetzlichen Frist möglich.
Wir helfen Ihnen, die Situation einzuordnen, notwendige Unterlagen zusammenzustellen und die nächsten Schritte festzulegen.

Wann eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist
Eine erbrechtliche Beratung kann sowohl vor als auch nach einem Erbfall sinnvoll sein.
Sie möchten Ihren Nachlass regeln
Wenn keine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wer Erbe werden und wer einzelne Vermögenswerte erhalten soll.
Ihre familiäre Situation ist besonders
Bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien, geschiedenen Eheleuten oder Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen können besondere Regelungen erforderlich sein. Ohne individuelle Gestaltung können unerwünschte rechtliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.
Zum Vermögen gehören Immobilien oder ein Unternehmen
Immobilien und Unternehmensbeteiligungen lassen sich unter mehreren Erben häufig nicht ohne Weiteres aufteilen. Eine frühzeitige Planung kann dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit zu erhalten und klare Zuständigkeiten zu schaffen.
Nach einem Erbfall bestehen Unklarheiten oder Konflikte
Wenn die Erbenstellung unklar ist, Zweifel an einem Testament bestehen oder Miterben unterschiedliche Interessen verfolgen, sollte die rechtliche Situation frühzeitig geprüft werden. Gleiches gilt, wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen.
verständlich erklärt
Häufige Fragen
zum Erbrecht (FAQ)
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Wer Erbe wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Familienverhältnissen.
Kann ich ein Testament selbst schreiben?
Ja.
Ein handschriftliches Testament kann wirksam sein, wenn die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Dennoch empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen familiären Konstellationen eine rechtliche Beratung.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja.
Ist der Nachlass überschuldet oder sprechen andere Gründe gegen die Annahme der Erbschaft, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Dabei müssen jedoch gesetzliche Fristen beachtet werden.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung.
In besonderen Fällen können abweichende Fristen gelten.
Muss ich auch die Schulden des Erblassers übernehmen?
Mit einer Erbschaft gehen grundsätzlich sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten auf den Erben über.
Deshalb empfiehlt sich vor einer Annahme eine sorgfältige Prüfung des Nachlasses.
Wer darf nach dem Todesfall die Wohnung betreten?
Die Antwort hängt von den jeweiligen Eigentums- und Besitzverhältnissen sowie der Erbenstellung ab.
Gerade in den ersten Tagen nach einem Todesfall empfiehlt sich eine geordnete Vorgehensweise.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden.
Alle wichtigen Entscheidungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.
Kann ich den Pflichtteil verhindern?
Pflichtteilsansprüche lassen sich nicht ohne Weiteres ausschließen.
Durch eine frühzeitige Nachlassgestaltung können jedoch individuelle Lösungen entwickelt werden.
Was kostet die Erstellung eines Testaments?
Die Kosten hängen unter anderem von der gewählten Gestaltung sowie dem Umfang der Beratung ab.
Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Wann sollte ich einen Anwalt für Erbrecht einschalten?
Eine rechtliche Beratung empfiehlt sich sowohl bei der Gestaltung des Nachlasses als auch unmittelbar nach einem Erbfall.
Je früher rechtliche Fragen geklärt werden, desto besser lassen sich spätere Konflikte vermeiden.


