Rechtsberatung Verwaltungsrecht
Mannheim / Bad Dürkheim

Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Einrichtungen können auf vielfältige Weise mit dem Staat und Behörden in Berührung kommen. Hieraus können sich Spannungsfelder ergeben, die einer auch juristischen Klärung bedürfen. Gleichfalls benötigen Behörden, Körperschaften, aber auch z.B. Eigenbetriebe oder Landesbetriebe rechtliche Beratung.

Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander werden durch das Verwaltungsrecht geregelt. Gerade Bürger stehen gegen hoheitliche Maßnahmen nicht wehr- und schutzlos da. Insbesondere das Grundgesetz und die Grundrechte, aber auch die Verfahrensvorschriften geben Rechtschutzmöglichkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten: Dies reicht von Einwendungen als Nachbar über die Offenlage im Planaufstellungsverfahren bis hin zu Antragsrechten. Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und regelt auch die Funktionen der Verwaltungsinstitutionen, der Behörden und ihr Verhältnis zueinander. Es bestimmt das Verwaltungsverfahren (VwVfG) und im sogenannten besonderen Verwaltungsrecht das Fachrecht oder die fachspezifischen Regelungen für bestimmte Bereiche. Gerade die Kenntnis der Verknüpfung des jeweiligen Landesrechts mit den Gesetzen auf Bundesebene und den Vorschriften des Europarechts oder Unionsrechts setzt Kompetenz und Erfahrung voraus.

Durch unsere langjährige Beratungspraxis haben wir daher umfassende Erfahrungen auch in sehr speziellen Bereichen des Verwaltungsrechts: Dies betrifft Themenkomplexe und Fragen, die sich im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Binnenhäfen, Industriegebieten und gewerblichen Nutzungen stellen, ebenso wie typische Probleme heranrückender schutzwürdiger Nutzungen an Gewerbe, Häfen und Industrien.

Wir betreuen unsere Mandanten daher in allen Belangen des Verwaltungsrechts. Dies umfasst unter anderem folgende Rechtsgebiete:

  • Öffentliches Baurecht (z.B. BauGB, Landesbauordnungen)
  • Planungsrecht (wie z.B. FStrG)
  • Raumordnungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Vergaberecht
  • Umweltrecht
  • Kommunalrecht
  • Subventionsrecht (Zuwendungen, Beihilfen, Rückforderung von Beihilfen)
  • Gewerberecht (GewO, GaststättenG, HandwerksO)

Wir beraten Nachbarn, Investoren, ebenso Behörden und Körperschaften. Dabei begleiten wir die Zulassung von Infrastrukturvorhaben ebenso wie die Genehmigung von Wohnhäusern. Aber auch bei der Erarbeitung von Öffentlich-rechtlichen Verträgen, zum Beispiel Städtebaulichen Verträgen (Erschließungsverträge, Umlegungen und andere) stehen wir zur Verfügung.