Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht

Wir bringen Bürger und Behörden auf Augenhöhe – in den Themen Planen, Bauen, Umwelt und Infrastruktur.

Zulassung von Vorhaben oder Genehmigung von Gebäuden, Städtebauliche Verträge oder Einschreiten gegen Nutzungen – wir beraten!

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können immer wieder mit dem Staat und Behörden in Berührung kommen. Hieraus können sich Spannungsfelder ergeben, die einer juristischen Klärung bedürfen.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Guth · Beck · Klein · Cymutta, Symbolbild Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht

Gleichfalls vertrauen Behörden, Körperschaften, aber auch z.B. Eigenbetriebe oder Landesbetriebe auf unsere rechtliche Beratung.

Durch unsere langjährige Beratungspraxis haben wir umfassende Erfahrungen auch in sehr speziellen Bereichen des Verwaltungsrechts: Dies betrifft Themenkomplexe und Fragen, die sich im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Binnenhäfen, Industriegebieten und gewerblichen Nutzungen stellen, ebenso wie typische Probleme heranrückender schutzwürdiger Nutzungen an Gewerbe, Häfen und Industrien sowie Störfallbetrieben.

Wir betreuen unsere Mandanten in spezifischen Bereichen des Öffentlichen Rechts. Dies umfasst unter anderem folgende Rechtsgebiete

  • Öffentliches Baurecht (z.B. BauGB, Landesbauordnungen)

  • Planungsrecht (wie z.B. FStrG)

  • Raumordnungsrecht

  • Denkmalschutzrecht

  • Umweltrecht (Naturschutz, Artenschutz, Wasserrecht)
  • Kommunalrecht
  • Subventionsrecht (Zuwendungen, Beihilfen, Rückforderung von Beihilfen)
  • Gewerberecht (GewO, GaststättenG, HandwerksO)