Familienrecht

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahestanden. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwalts gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandantinnen und Mandanten.

Um größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit über verschiedenste Themen. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Altersversorgung und Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens einschließlich der Fragen der Aufteilung des gemeinsamen Hausrates – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen. Manches gerichtliche Verfahren lässt sich vermeiden.

Zu den die Kinder betreffende Fragen (Umgangsregelung und Regelung des elterlichen Sorgerechts) sind Regelungen mit einem besonderen Blick auf die Belange der Kinder, die häufig bei den Erwachsenen über den eigenen Sorgen in den Hintergrund geraten und die Leidtragenden der Trennung der Eltern sind, anzustreben.

Anwaltlicher Rat sollte frühzeitig eingeholt werden, um die jeweilige Situation besser einschätzen zu können. Um einer Eskalation vorzubeugen, müssen rechtzeitig Regelungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Ansprüche (zB Unterhalt) sind rechtzeitig geltend zu machen und etwaige Fristen nicht zu versäumen und um die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern.

Unser Leistungsspektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche und die Begleitung in allen Stadien des Familienlebens, von der Anbahnung einer Ehe bis zu deren Beendigung und auch darüber hinaus – selbstverständlich auch bei familienrechtlichen Problemstellungen nicht verheirateter Partner.  Wir erarbeiten mit Ihnen Gestaltungsräume für die zukünftige Entwicklung der Familie bzw. deren Umgestaltung im Falle des Auseinanderbrechens und der Beendigung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft nicht verheirateter Partner.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und schildern Sie uns Ihr Problem.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten

  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Altersversorgung
  • Versorgungsausgleich (einschließlich Abänderungsverfahren)
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Gewaltschutz