Erbrecht
Im Erbrecht sind meist emotionale und rechtlich komplexe Fragestellungen miteinander verknüpft. Ob Sie Ihren letzten Willen mit einem Testament regeln möchten, Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche geltend machen oder sich mit der vermögensrechtlichen Abwicklung eines Nachlasses beschäftigen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und bieten Ihnen umfassende Beratung.
Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu regeln; selbstverständlich werden hierbei auch die entsprechenden steuerlichen Aspekte beleuchtet und bedacht. Auch übernehmen wir für Sie die Testamentsvollstrecker und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
Wir vertreten Sie – außergerichtlich und gerichtlich – bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Dies gilt ebenso für die Erfüllung zu Ihren Gunsten ausgesetzter Vermächtnisse. Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften können Sie auf unsere sachgerechten Lösungsvorschläge sowie im Streitfall eine interessenorientierte Vertretung zählen.
Sorgen Sie vor und bewahren Sie sich Ihre eigene Selbstbestimmung im Krankheitsfall: von uns erhalten Sie umfassende Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht, damit Ihre Wünsche rechtsverbindlich festgehalten sind und Ihre engsten Vertrauten für Sie im Krankheitsfall umfassend nach Ihren Vorstellungen handeln können.
Unsere Leistungen im Überblick
- Testamentsgestaltung (insb. für besondere Lebenssituationen: Geschiedenen-Testament, Patchworkfamilien-Testament, Behindertentestament, Unternehmertestament)
- Erbvertragsgestaltung
- Nachlassplanung
- Übernahmen von Testamentsvollstreckung
- Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft
- Beratung zu Erbteilübertragungen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügung
- Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer